Arbeiten & Leben ohne Schulden…

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach §3 Abs. 1 AGInsO in Rinteln im Landkreis Schaumburg

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Anerkannte Schuldnerberatungsstelle

nach §3 Abs. 1 AGInsO

in Rinteln im Landkreis Schaumburg

Schulden drücken? Rechtliche Probleme?
Pfändungsschutz (P-Konto) – Bescheinigung benötigt?

Einfach den QR-Code oben scannen und per WhatsApp einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Oder einfach anrufen: 05751-9932480

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, zu uns in die Beratungsstelle zu kommen, können wir die Beratung auch jederzeit online oder per Teams-Meeting durchführen. Sprechen Sie uns einfach an.

Endlich keine Schulden mehr…

Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus Ihren Schulden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen umgehend eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung für die Einrichtung eines P-Kontos aus.

Einen Termin dafür oder für eine umfassende Erstberatung zu Ihrer Schuldensituation in unserer Schuldnerberatungsstelle in Rinteln erhalten Sie innerhalb von 3-5 Werktagen!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter

05751-9932480

Wir helfen sofort!

Sobald Sie uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Mahnbescheide, Vollstreckunsgbescheide) eingereicht haben, kümmern wir uns um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigerm, helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder unterstützen Sie bei der Schuldenregulierung oder im Fall einer Nachlassinsolvenz. 

I.d.R. fallen für Sie keine Kosten an, da diese vom Land Niedersachsen für Sie übernommen werden. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfüllen, klären wir mit Ihnen vorab im Rahmen der Erstberatung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beratung und Vertretung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung für Sie selbstverständlich vollständig kostenfrei.

Schon mal eine Schufa-Auskunft eingeholt?

Aus der Schufa kann man erfahren, welche Gläubiger Ihre Forderungen dort eingetragen haben. Wir bitten alle unsere Kunden, möglichst schnell eine Schufa-Datenkopie anzufordern und uns diese einzureichen. Dieses hat den Grund, dass ein eventuelles Verbraucherinsolvenzverfahren platzen kann, wenn nicht alle Gläubiger angeschrieben wurden. Wenn Sie jedoch eine aktuelle Schufa-Auskunft eingeholt haben, dann kann man dieses ggf. verhindern, da der Gläubiger seine Forderung ja hätte dort eintragen können. dann hätte man ihn auch im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches angeschrieben.

 

Die Schufa-Seite ist auf den ersten Blick für viele unserer Kunden verwirrend. darum haben wir untenstehend einen direkten Link für Sie. Bei Fragen – einfach melden!

Service

  • Kostenlose Erstberatung
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch für Verbraucher- und Regelinsolvenz
  • Erstellen des Insolvenzantrages
  • P-Konto-Bescheinigungen (Pfändungsschutz)
  • Auch für Kunden aus dem nahegelegenen NRW (Kreis Minden / Kreis Lippe)

Kontakt

Tel. 05751-9932480
info@sbz-schuldnerberatung.de

SBZ Schuldnerberatung gUG
Bäckerstrasse 30 A (Eingang von der Krankenhäger Straße aus)
31737 Rinteln

www.sbz-schuldnerberatung.de